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Kompetenzen

Selbstbeschränkung

SelbstbeschränkungEigene Fähigkeiten darstellen heißt auch ihre Grenzen nennen.

Als fachlich spezialisiertes Büro decken wir nicht alle Rechtsgebiete und alle Mandatsanforderungen ab. Konsequenterweise beschränken wir uns fast ausschließlich auf zivilrechtliche Fälle.

Selbst auf zivilrechtlichen Gebiet verweisen wir - etwa bei aktienrechtlichen Fragen oder Adoptionen -an Spezialisten.

Wir wissen:

Wenn es um die Abarbeitung komplexer Sachverhalte geht, kann ein Spezialist immer schneller helfen als wir.