Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer nimmt die Kanzlei Hönig & Siebert die rechtlichen Interessen im Rahmen des individuellen Arbeitsrechtes, also vor allen Dingen im Kündigungsschutzprozess wahr. Hier sind nicht nur materielle Rechtskenntnisse gefragt, sondern vor allen Dingen taktisches Vorgehen und geschicktes Verhalten in der Güteverhandlung, in der nahezu 90% aller Fälle entschieden werden.
Auch in diesem Rechtsgebiet profitiert der Mandant von den Kenntnissen der Rechtsanwälte über die Situation auf beiden Seiten und der Erfahrung durch die intensive forensische Tätigkeit (Gerichtsverhandlungen) der Kanzlei.