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Leistungen

Erbrecht

ErbrechtErbrechtliche Regelungen haben immer auch eine steuerliche Seite. Ihre Interessen sind daher nur gewahrt, wenn rechtliche und steuerliche Berater das vom Mandanten gewünschte Ergebnis absichern.

Bei unserer Beratung suchen wir daher den direkten Kontakt zu Ihrem steuerlichen Berater um zivilrechtliche und steuerliche Interessenlagen zu synchronisieren.

Auf diesem Gebiet hilft es dem Mandanten wenig, wenn er nur steuerrechtlich beraten wird oder nur aus Sicht des Rechtsanwaltes. Deshalb kann eine zufrieden stellende Lösung nur in ausführlichen Gesprächen mit dem Mandanten gefunden werden.

In Erbfällen helfen wir Ihnen bei der Informationseinholung, stellen die Rechtslage fest und ermitteln Art und Umfang Ihrer Ansprüche und Ihrer Verpflichtungen.