Auf dem Gebiet der Durchsetzung von Geldforderungen gibt es zwar weder das Institut eines Fachanwaltes, noch einen Tätigkeitsschwerpunkt. Jedoch ist dies gerade ein Gebiet, in welchem der Mandant einen Rechtsanwalt benötigt, der die Klageschrift ausführlich vorbereitet und den Sachverhalt und die Beweismittel intensiv mit dem Mandanten erarbeitet. Denn in diesen Rechtsstreitigkeiten fällt es dem Schuldner leicht nahezu alles zu bestreiten, was nicht im Detail vorgetragen und unter Beweis gestellt worden ist. Nicht selten ist der Unternehmer frustriert, weil er seine vermeintlich eindeutige Forderung gerichtlich nicht durchsetzen konnte. Oft schiebt er die Schuld auf den dann seiner Meinung nach nicht funktionierenden Rechtsstaat und die Gerichte. Diese Ergebnisse lassen sich vermeiden, wenn die Forderungseintreibung bereits außergerichtlich mit dem Rechtsanwalt erfolgt.
Einen Zahlungsanspruch haben und den Geldbetrag erhalten ist - leider - Zweierlei. Notorische Schuldner missachten die dritte Mahnung. Gegen den Mahnbescheid legen sie einfach Widerspruch ein. Für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen kommt es vor allem auf präzise Argumentation in der Klageschrift an. Bereits bei Auftragserteilung prüfen wir wie die künftigen Prozesschancen des Auftraggebers, erfragen, welche Einwände der Schuldner vorbringt und welche Gegenargumente es hiergegen gibt. Ist ein Anspruch durch das Gericht festgestellt, führen wir die Zwangsvollstreckung durch und zwingen nicht zahlungswillige Schuldner notfalls auch zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid).