Für das Finanzamt braucht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur irgend einen Vertrag. Der passt dann für das Unternehmen genauso gut wie Ihnen ein Kleidungsstück passt, das Sie mit geschlossenen Augen am Wühltisch greifen. Und auch für die Gesellschaft gilt kein Umtauschrecht.
Gerade wenn Sie für Ihren Gesellschaftsvertrag auf "Muster" zurückgreifen, bleibt oft das Wesentliche ungeregelt: Wer erbringt welche Leistung? Wie wird welche Leistung bewertet, wie geht es weiter, wenn Sie oder Ihr Partner irgendwann aus der gemeinsamen Gesellschaft aussteigen wollen. Die Antwort auf diese Fragen kann das "Formular" natürlich nicht kennen. Der Gesellschaftsvertrag ist daher nicht "juristische Förmelei", sondern die Basis Ihres wirtschaftlichen Erfolges.
Gerade bei Unternehmensneugründungen erscheint guter Rat "teuer". Und doch ist er viel billiger, als die Kosten eines späteren Streits zwischen den Gesellschaftern, wegen unklarer Regelungen.
Bereits bei der GmbH-Gründung oder der Gründung einer GbR kommen die Beteiligten ohne rechtlichen Rat nicht mehr aus. Hier muß es vor allem das Ziel des Gesellschaftsvertrages sein, faire Regelungen für alle Beteiligte zu treffen und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft als solches nicht zu blockieren. Die erforderlichen notariellen Beurkundungen können von Notaren vorgenommen werden, die mit dem Büro Hönig & Siebert zusammen arbeiten.
Insbesondere aber bei Fragen der Insolvenz oder der Auflösung einer Gesellschaft sollten Sie sich unverzüglich rechtliche Beratung einholen, da schuldhafte Verzögerungen von gesetzlich gebotenen Handlungen - wie beispielsweise der Anmeldung der Insolvenz - strafrechtliche Folgen für den Geschäftsführer haben können.