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Ordnungswidrigkeitenrecht

OrdnungswirdrigkeitenrechtOft geht mit einem Verkehrsunfall ein Bußgeldverfahren wegen Unfallverursachung einher. Nicht selten muß gegen den erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden, da er oft zu Unrecht ergeht. Meist wird ein Unfallbeteiligter von dem den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten dazu überredet, eine Verwarnung i.H.v. 35,00 EUR zu akzeptieren. Wird diese Verwarnung akzeptiert, ist hiergegen kein Rechtsmittel mehr möglich und es liegt nunmehr ein Indiz vor, welches gegen die Unfallpartei spricht, die das Verwarnungsgeld akzeptiert hat. Hingegen kommt es bei einem später ergangenen Bußgeldbescheid oftmals zur Verfahrenseinstellung, da selten nur eine Partei die Alleinschuld an der Unfallverursachung trägt.

Ein anderes Gebiet sind Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit. Auch solche Bußgeldbescheide müssen nicht als "von Gott gegeben" akzeptiert werden. Einwände gegen den Bußgeldbescheid können sein:

Ohne Rechtsanwalt ist es hier dem Betroffenen unmöglich, Einwände substantiiert vorzubringen, da nur der Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhält.

Die Höhe des Bußgeldes im Bußgeldbescheid tut meist nicht sehr weh, aber die Punkte oder ein verhängtes Fahrverbot können existenzgefährdend sein.

Deshalb hier nochmals der Rat an den Leser, zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, denn auch im Bußgeldverfahren vor Gericht lässt es sich meist nicht vermeiden, ein Sachverständigengutachten einzuholen und die Kosten hierfür übertreffen das Bußgeld um das zig-fache.