Strafrechtliche Verteidigung übernimmt die Kanzlei Hönig & Siebert nur bei bekannten Mandanten, die sie bereits zivilrechtlich beraten hat, wobei die Kanzlei Hönig & Siebert keine Verteidigung auf den Gebieten der Gewaltverbrechen anbietet. In derartigen Fällen oder kompliziert gelagerten Fällen des Wirtschaftsbetruges oder Steuerstrafsachen können Sie durch uns an Spezialisten weiter vermittelt werden.
Wir vertreten daneben auch Mandanten im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, bei der keine Weiterungen durch Differenzen im Sorgerecht und Umgang für Kinder zu erwarten sind . Auch hier können wir kompliziert gelagerte Fälle an uns bekannte Fachanwälte für Familienrecht vermitteln.
Auch auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts besitzt die Kanzlei Hönig & Siebert die nötige Erfahrung, um durchschnittlich gelagerte Fälle selbst zu betreuen oder als komplex erkannte Fälle an Spezialisten auf diesem Gebiet zu vermitteln.
Rechtliche Beratung kann darüber hinaus auch auf dem Gebiet des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, des Vermögensgesetzes oder des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes angeboten werden.