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Tel. Bad Homburg: 0 61 72 / 93 09 0

Urteilssammlung

Blitzer

Beratung

Den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung müssen Sie nicht ungeprüft hinnehmen.

Lassen Sie sich von uns frühzeitig beraten, inbesondere dann, wenn Ihnen der sogenannte "Anhöhrungsbogen" ins Haus flattert!

Wird Ihnen der Vorwurf vor Ort gemacht, dann berufen Sie sich auf Ihr Auskunfsverweigerungsrecht: Machen Sie keine Angaben zur Sache!

Ansonsten stellen sich folgende Fragen:

Im Zweifel sollte man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das Einspruchsverfahren kann aber kostenintensiv werden, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrechtsschutz besitzen, entfällt dieses Kostenrisiko für Sie.

Grundsätzlich ist jedem Verkehrsteilnehmer der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht anzuraten. Nicht nur für die Verteidigung in Bußgeldsachen, sondern auch zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Verkehrsunfall.